demeter
Das Symbol wird seit 1928 verwendet. Die Verwendung des Demeter-Logos wurde – im Gegensatz zu Kennzeichnungen wie Bio oder Öko, welche bis 1992 keiner Regelung unterworfen waren – schon seit seinem Bestehen kontrolliert. Es darf nur durch Vertragspartner genutzt werden, die sich während des gesamten Anbau- und Verarbeitungsprozesses an die Richtlinien des Demeter-Bundes halten. Als einziger Bioverband schreibt Demeter seinen Vertragspartnern vor, dass sie auf ihren Bauernhöfen Tiere halten müssen.
Die Richtlinien erfüllen inzwischen auch die Auflagen der staatlichen und jährlich durchgeführten EG-Bio-Kontrolle nach der EG-Öko-Verordnung, gehen jedoch in einigen Aspekten darüber hinaus. Spirituelle und homöopathieähnliche Methoden gehören zur Demeter-Landwirtschaft.
Inhaber der Marke Demeter in Deutschland und vielen weiteren Ländern ist der „Forschungsring für Biologisch-Dynamische Wirtschaftsweise“, der gleichzeitig auch die älteste Organisation für biologisch-dynamischen und ökologischen Landbau in Deutschland ist.
Inhaber der Marke Demeter in Deutschland und vielen weiteren Ländern ist der „Forschungsring für Biologisch-Dynamische Wirtschaftsweise“, der gleichzeitig auch die älteste Organisation für biologisch-dynamischen und ökologischen Landbau in Deutschland ist.
Die Grundlage der biologisch-dynamischen Landwirtschaft und damit die Praxis von Demeter-Betrieben ist die anthroposophische Gedankenwelt und Methodik von Rudolf Steiner, die er ab 1924 als „geisteswissenschaftliche Grundlagen zum Gedeihen der Landwirtschaft“ entwickelte. Als ältester Demeter-Betrieb in Deutschland gilt der Hof Marienhöhe in Brandenburg, der seit 1928 biologisch-dynamisch wirtschaftet.
Aufgrund einer schlechten Ernte 2007 wurde verarbeitenden Betrieben erstmals in der Geschichte des Verbandes eine kurzzeitige Beimischung von bis zu 30 Prozent Getreide gestattet, das nicht biologisch-dynamisch erzeugt wurde, aber der EG-Öko-Verordnung entsprach.
Aufgrund einer schlechten Ernte 2007 wurde verarbeitenden Betrieben erstmals in der Geschichte des Verbandes eine kurzzeitige Beimischung von bis zu 30 Prozent Getreide gestattet, das nicht biologisch-dynamisch erzeugt wurde, aber der EG-Öko-Verordnung entsprach.