EU Biosiegel
Im Juli 2010 wurde EU-weit ein verbindliches neues Bio-Siegel eingeführt (auch als EU-Bio-Logo bezeichnet). Ein Produkt kann das europäische Bio-Siegel erhalten, wenn höchstens 0,9 % gentechnisch verändertes Material enthalten ist und mindestens 95 % der Inhaltsstoffe aus Öko-Anbau kommen.
Lebensmittel mit Bio-Siegel gehören zu den Produkten mit dem höchsten gesetzlich gesicherten lebensmittelrechtlichen Standard. Durch die Einheitlichkeit wird ein breiter Markt gesichert – auch Nicht-EU-Länder richten ihre Verordnungen mittlerweile nach dem Lebensmittelrecht des europäischen Biosiegels aus.
In vielen Mitgliedsstaaten der EU hat sich das EU-Biosiegel durchgesetzt. In Deutschland wurde es bisher wegen des größeren Bekanntheitsgrades des staatlichen deutschen Siegels und der Logos der Bioverbände relativ wenig verwendet, bzw. in Kombination mit dem deutschen Logo. Ab 1. Juli 2012 ist es nunmehr verpflichtend.